Bescheinigung des Verbandes über das Fortbestehen des Bedürfnisses

Sehr geehrte Mitglieder,

ab dem 01.01.2026 werden die Bescheinigungen über das Fortbestehen des Bedürfnisses nicht mehr durch die SLG selbst, sondern durch den jeweiligen Landesverband des BDMP erstellt. (Quelle: BDMP)

Hierzu wurde im Portal „MyBDMP“ ein Formular zur Beantragung dieser Bescheinigung hinterlegt, das Formular ist dort unter Ordnungen / Formulare zu finden.

Das Formular ist samt der notwendigen Unterlagen, wie dem detaillierten Nachweis der Schießen der letzten 24 Monate, Urkunden, Ergebnislisten und Kopie/n der WBK/s, sowie dem Anschreiben der zuständigen Behörde an den LVV () zu senden. 

Nach positiver Prüfung erfolgt der Versand der Bescheinigung per E-Mail an das Mitglied.

Bei Fragen zum Ablauf kann sich an den Vorstand gewendet werden.