Sehr geehrte Mitglieder,
ab dem 01.01.2026 werden die Bescheinigungen über das Fortbestehen des Bedürfnisses nicht mehr durch die SLG selbst, sondern durch den jeweiligen Landesverband des BDMP erstellt. (Quelle: BDMP)
Hierzu wurde im Portal „MyBDMP“ ein Formular zur Beantragung dieser Bescheinigung hinterlegt, das Formular ist dort unter Ordnungen / Formulare zu finden.
Das Formular ist samt der notwendigen Unterlagen, wie dem detaillierten Nachweis der Schießen der letzten 24 Monate, Urkunden, Ergebnislisten und Kopie/n der WBK/s, sowie dem Anschreiben der zuständigen Behörde an den LVV () zu senden.
Nach positiver Prüfung erfolgt der Versand der Bescheinigung per E-Mail an das Mitglied.
Bei Fragen zum Ablauf kann sich an den Vorstand gewendet werden.
